Der Bundesrat will die Kantone nicht zum vollen Lastenausgleich bei den Familienzulagen verpflichten

26.08.2021

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. August 2021 die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung des Familienzulagengesetzes zur Kenntnis genommen. Angesichts der darin enthaltenen stark kontroversen Stellungnahmen hat der Bundesrat beschlossen, dem Parlament die Motion «Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung» zur Abschreibung zu beantragen. Diese wollte die Kantone dazu verpflichten, einen vollen Lastenausgleich für die Finanzierung der Familienzulagen einzuführen.

Die Motion 17.3860 «Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung» verlangt eine Anpassung des Bundesgesetztes über die Familienzulagen und fordert, dass die Kantone einen vollen Lastenausgleich für die Finanzierung der Familienzulagen einführen müssen. Aktuell müssen sich alle Arbeitgebende und Selbstständigerwerbende einer Familienausgleichskasse (FAK) anschliessen und zahlen zur Finanzierung der Familienzulagen ihre Beiträge in die Kasse ein. Je nach Branche sind die Beitragssätze jedoch unterschiedlich hoch. Ein kantonaler Lastenausgleich kann diese Unterschiede je nach Ausgestaltung teilweise oder vollständig nivellieren.

Gegenwärtig wenden 11 Kantone ein volles Lastenausgleichssystem an. Von der Anpassung des Bundesgesetztes über Familienzulagen wären somit 15 Kantone betroffen. Diese kennen heute keinen oder nur einen teilweisen Lastenausgleich. Fast die Hälfte von ihnen haben in der Vernehmlassung die Einführung eines vollen Lastenausgleichs abgelehnt. Auch die Wirtschafts- und Branchenverbände sowie die FAK sind geteilter Meinung. Bei diesem stark widersprüchlichen Ergebnis der Vernehmlassung ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein derart einschneidender Eingriff des Bundes in die Zuständigkeit der Kantone nicht vertretbar sei. Daher will er die Vorlage nicht weiterverfolgen und empfiehlt dem Parlament die Motion zur Abschreibung.