Neues Gutachten zeigt Bundeskompetenzen in der frühen Förderung auf

14.02.2021

Ein neues juristisches Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Pascal Mahon zeigt auf, dass der Bund sehr wohl eine Verfassungsgrundlage und entsprechende Möglichkeiten hat, um im Bereich der frühen Förderung und der Kinderbetreuungsstrukturen tätig zu werden. Das Argument, wonach dem Bund im Thema Frühe Förderung aufgrund der subsidiären Rolle die Hände gebunden seien, wird somit widerlegt.

Im Auftrag der Jacobs Foundation hat der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Pascal Mahon in den vergangenen Monaten der Frage nach den Zuständigkeiten des Bundes im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung analysiert. Sein Rechtsgutachten liegt nun vor und widerlegt die weitverbreitete Ansicht, dass dem Bund im Thema Frühe Förderung aufgrund der subsidiären Rolle die Hände gebunden seien. So kommt das Gutachten zum Schluss, dass der Bund basierend auf verschiedenen Artikeln sehr wohl über einen gewissen Handlungsspielraum verfügt, um Massnahmen im Bereich der frühen Förderung und Kinderbetreuungsstrukturen zu ergreifen. Die Verfassungsgrundlagen sind gegeben und die Wahrung der bestehenden Kompetenzordnung und des Föderalismus bleiben sichergestellt.

Die Schlussfolgerungen des Gutachtens ergeben eine neue Diskussionsgrundlage für mögliche Massnahmen auf nationaler Ebene für eine bessere Politik der frühen Kindheit. Die wichtigsten und überwältigenden Argumenten für eine Politik der frühen Kindheit sind im READY!-Argumentarium festgehalten.

Die Langfassung des juristischen Gutachtens kann hier eingesehen werden (nur auf Französisch verfügbar). Eine deutsche Zusammenfassung des Gutachtens befindet sich hier.