Rückblick auf die Sommersession 2021: Nationalrat heisst steuerliche Entlastung für familienexterne Kinderbetreuung gut

25.06.2021

Der Nationalrat hat sich als Erstrat während der Sommersession 2021 für deutlich höhere Abzüge bei den Steuern für die familienexterne Kinderbetreuung ausgesprochen. Die grosse Kammer folgte damit ihrer vorberatenden Wirtschaftskommission und dem Bundesrat und stimmte der parlamentarischen Initiative von Christa Markwalder (FDP/BE) zu. Diese beantragt eine Anpassung des Gesetzes über die direkte Bundessteuer, sodass für die familienexterne Kinderbetreuung von Kind und Jahr bis zu 25'000 Franken abgezogen werden können. Auf kantonaler Ebene waren zahlreiche neue Vorstösse mit Fokus auf die beiden Dossiers Bildungssystem und Kinderbetreuung sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verzeichnen.

Die Sommersession war von mehreren brisanten Dossiers geprägt. Die AHV-Reform dominierte die Beratungen im Nationalrat und vier verschiedene Volksinitiativen gaben den Ton der Session an. Neben der Annahme im Nationalrat der parlamentarischen Initiative von Christa Markwalder (FDP/BE) für einen Steuerabzug der familienexternen Kinderbetreuungskosten, wurde auch eine Motion der Berner Nationalrätin zur der Individualbesteuerung angenommen. Auch wurden einige neue, für READY! relevante Vorstösse eingereicht. Darunter eine Motion von Nationalrätin Yvonne Feri (SP/AG), die den Bundesrat auffordert, ein neues Bundesamt für Familien und Generationen zu schaffen. Nationalrätin Greta Gysin (GPS/TI) verlangt in einer Motion, dass frischgebackene Väter, die Anspruch auf Vaterschaftsurlaub haben, in gleicher Weise wie Mütter im Mutterschaftsurlaub vor Kündigung geschützt werden. Eine weitere Motion von Nationalrätin Min Li Marti (SP/ZH) beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Kosten für die familienexterne Kinderbetreuung die Haushaltsbudgets nicht mit mehr als 10 Prozent belastet.
Die drei gleichlautenden Motionen von Nadine Masshardt (SP/BE), Rosmarie Quadranti (BDP/ZH) und Kathrin Bertschy (GLP/BE) zur Einführung einer Elternzeit von 14 Wochen für beide Elternteile wurden hingegen aufgrund der 2-jährigen Behandlungsfrist abgeschrieben. Was die Kommissionsinitiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» anbelangt, so wurde eine zuständige 11-köpfige Subkommission eingerichtet, welche mit der Ausarbeitung der von der Initiative geforderten Regelung beauftragt ist.

Vorstossflut auf kantonaler Ebene
Auf kantonaler Ebene wurden im Bereich Frühe Kindheit zahlreiche neue Vorstösse eingereicht. Die Dossiers Bildungssystem und Kinderbetreuung sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf verzeichneten insbesondere die meisten neuen Vorstösse. Diese zeichneten sich durch eine Heterogenität der Themen aus. Die eindeutige Forderung der Parlamentarier und Parlamentarierinnen nach der Verbesserung der familienergänzenden Angebote in den verschiedenen Kantonen ist allerdings über alle Vorstösse hinaus erkennbar.

Im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf lag der thematische Schwerpunkt auf der Elternzeit. Auch die kantonalen Verwaltungen stehen in diesem Zusammenhang aufgrund ihrer Vorbildrolle bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Fokus: Dazu wurden entsprechend zwei Vorstösse in Luzern und Bern lanciert. Neu wurde auch im Bereich Armutsbekämpfung ein neuer Vorstoss eingereicht: Im Kanton Schaffhausen ersucht die Alternative Liste den Regierungsrat, die Einführung von Familienergänzungsleistungen zu prüfen mit dem Ziel, dem strukturellen Armutsrisiko entgegenzuwirken.

Der ausführliche Überblick zur nationalen Sommersession 2021 findet sich hier.
Eine Übersicht über die kantonalen Sessionen zwischen März und Mai 2021 findet sich hier.