UN-Empfehlungen: Kinderrechte in der Schweiz verbessern

1.10.2021

Der UN-Kinderrechtsausschuss hat an seiner 88. Session im September 2021 die Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz überprüft. In seinen Empfehlungen an die Schweiz schlägt er unter anderem Verbesserungen in der frühkindlichen und schulergänzenden Bildung, der Inklusion von Kindern mit Behinderungen, von geflüchteten Kindern und Kindern mit Migrationshintergrund vor.

Mit den Empfehlungen an die Schweiz schliesst der UN-Kinderrechtsausschuss die dritte Staatenüberprüfung der Schweiz seit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) im Jahr 1997 ab. Im März 2026 soll die Schweiz ihren siebten Staatenbericht präsentieren und darin auch auf die Umsetzung der aktuellen Empfehlungen eingehen.

Der UN-Kinderrrechtsausschuss betont in seinen "Concluding observations" die Wichtigkeit und gegenseitige Abhängigkeit aller Empfehlungen. Er hebt besonders die Notwendigkeit der Datenerhebung, die Nicht-Diskriminierung, Gewalt an Kindern, die Inklusion von Kindern mit Behinderungen, von asylsuchenden und migrantischen Kindern sowie den Bereich der Justiz hervor.

Die Umsetzung der Kinderrechte liegt primär in der Verantwortung der Kantone, trotzdem empfiehlt der Ausschuss der Schweiz eine Kinderrechtspolitik und eine Strategie auf nationaler Ebene als Basis für die Massnahmen in den Kantonen.


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