WBK-N verabschiedet Gesetzesentwurf zur PaIv 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung»

9.12.2022

Anlässlich ihrer Sitzung vom 8. Dezember 2022 hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) ihre Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» zu Ende beraten und dabei den Gesetzesentwurf verabschiedet: Zum einen sollen die Eltern für die institutionelle Kinderbetreuung finanziell entlastet werden, zum anderen sollen die Kantone in ihrer Weiterentwicklung einer Politik der frühen Förderung finanziell unterstützt werden.

Mit ihrer eingereichten PaIv 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» will die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung fördern und die Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter verbessern. Dies soll einerseits durch die Senkung der Betreuungskosten der Eltern dank Gewährung von Bundesbeiträgen stattfinden, und andererseits durch die Schliessung der Angebotslücken in der familienergänzenden Kinderbetreuung, die bessere Abstimmung des Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern und die Verbesserung der Qualität der Angebote erfolgen.

Nach erfolgter Vernehmlassung, bei der eine klare Unterstützung des Vorentwurfs erkennbar ist, wurde die Vorlage nun entsprechend angepasst. Künftig soll der Bund 20 Prozent der Kosten der familienexternen Betreuung übernehmen und damit die Eltern finanziell entlasten. Auch sollen weitere 60 Millionen pro Jahr in Programmvereinbarungen zur Schliessung von Angebotslücken in der familienergänzenden Kinderbetreuung, zur besseren Abstimmung des Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern und insbesondere zur Verbesserung der Angebotsqualität fliessen. Geschätzt wird dabei ein jährlicher Gesamtbetrag von 770 Millionen Franken – bisher betrug die Bundeshilfe in Form einer Anschubfinanzierung im Schnitt rund 20 Millionen pro Jahr.
Der Gesetzesentwurf sollte bereits in der kommenden Frühjahrsession 2023 im Nationalrat beraten werden.

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