Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Neue Finanzhilfen ab 1. Juli 2018 in Kraft

25.04.2018

Der Bund unterstützt jene Kantone und Gemeinden, welche die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung senken. Zudem fördert er Projekte, mit denen Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern ausgerichtet werden. Für diese zwei neuen Finanzhilfen stellt der Bund 100 Millionen Franken bereit.

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern beteiligt sich in der Schweiz die öffentliche Hand deutlich weniger an den Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung. Deshalb unterstützt der Bund neu jene Kantone und Gemeinden, die ihre Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen, um die Kosten für die Eltern zu senken. Je stärker in einem Kanton die kantonalen und kommunalen Subventionen erhöht werden, desto höher fällt der Beitrag des Bundes aus. Jeder Kanton wird während maximal drei Jahren vom Bund unterstützt.

Betreuungsangebot an die Bedürfnisse der Eltern anpassen
Neu finanziert der Bund auch Projekte mit, die das Betreuungsangebot auf kantonaler, regionaler oder kommunaler Ebene besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. So sollen zum Beispiel Projekte für Betreuungsangebote ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten oder Projekte für eine ganztägige Betreuung von Schulkindern gefördert werden. Der Bundesrat will mit seiner Familienpolitik prioritär die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fördern. Die Vereinbarkeit stellt nach wie vor viele berufstätige Eltern vor grosse Herausforderungen.

Engagement des Bundes seit 15 Jahren
Die neuen Förderinstrumente ergänzen die bisherige Unterstützung im Rahmen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. In den 15 Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes hat der Bund die Schaffung von rund 57‘400 neuen Betreuungsplätzen mit insgesamt 370 Mio. Franken unterstützt. Diese Finanzhilfen entsprechen nach wie vor einem grossen Bedürfnis.